190506 Kopfnoten 2

Gericht erklärt Kopfnoten für zulässig

Kopfnoten, also die Bewertung von Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung, in sächsischen Schulzeugnissen sind nach Auffassung der Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen zulässig.

Damit gab das Gericht einer Beschwerde des Landesamtes für Schule und Bildung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden von Ende November 2018 statt. Der Antragsteller, ein Oberschüler, habe keinen Anspruch auf ein vorläufiges Jahreszeugnis der Klasse 9 ohne Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung.

"Eine Bewertung der sozialen Kompetenzen von Schülern hat für mich nie zur Disposition gestanden."

Christian Piwarz MdL, Sächsische Staatsminister für Kultus, Bild: Ronald Bonss

Kultusminister Christian Piwarz zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes. „Schule hat auch einen Erziehungsauftrag. Schon allein deshalb ist eine Einschätzung der sozialen Kompetenzen von Schülern nicht nur legitim, sondern zwingend notwendig. Es ist daher gut so, dass das Oberverwaltungsgericht unserer Auffassung gefolgt ist“, sagte der Kultusminister.

Auch CDU-Generalsekretär Alexander Dierks begrüßte die Entscheidung des OVG Bautzen. „Wir legen Wert darauf, dass Bildung an sächsischen Schulen nicht nur das reine Aneignen von Faktenwissen bedeutet. Bildung soll die persönliche Freiheit ebenso herausbilden, wie die Fähigkeit mit ihr verantwortungsvoll umzugehen. Gesellschaftlicher Zusammenhalt braucht zunächst einmal die Vermittlung gemeinsamer Wertvorstellungen und Normen – sowohl im Elternhaus als auch in der Schule. Noten für Betragen, Mitarbeit, Fleiß und Ordnung leisten dabei einen wertvollen Beitrag.“

"Für die Sächsische Union ist klar: Wir halten an Kopfnoten fest! Dieses Bekenntnis haben wir auch im Entwurf unseres Regierungsprogramms 2019-2024 festgeschrieben."

Alexander Dierks MdL, Generalsekretär der Sächsischen Union, Bild: Christoph Reichelt

Nach Meinung des Oberverwaltungsgerichts können auch Kopfnoten Rückschlüsse auf das Arbeits- und Sozialverhalten eines Schülers zulassen. Aber dennoch dürften sie bei Bewerbungen wesentlich weniger bedeutsam sein als die Leitungsnoten und sich daher nicht oder allenfalls indirekt auf die freie Berufswahl auswirken. Dies sei allerdings im Hauptsachverfahren abschließend zu klären.

Hintergrund

Bei den Kopfnoten handelt es sich tatsächlich um eine Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens von Schülern an der Schule und im Unterricht. In Sachsen werden außer in den Abschlusszeugnissen die Sozialkompetenzen von Schülern bis zum ersten Halbjahr der zehnten Klasse bewertet. Benotet werden auf einer Skala von „sehr gut“ (Note 1) bis „mangelhaft“ (Note 5) das Verhalten in Betragen, Mitarbeit, Fleiß und Ordnung. Die Einschätzungen werden nicht nur von einer Lehrkraft vorgenommen, sondern von der Klassenkonferenz, sprich allen Lehrerinnen und Lehrern, die die Schüler der Klasse unterrichten.

Was ist mit Begriffen wie ‚Betragen‘ gemeint? In den jeweiligen Schulordnungen sind diese Begrifflichkeiten untersetzt. Mit ‚Betragen‘ sind zum Beispiel gemeint Zivilcourage, Rücksichtnahme, Toleranz, Gemeinsinn und Hilfsbereitschaft. ‚Ordnung‘ umfasst etwa Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit sowie die Einhaltung von Regeln und Absprachen.