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Thomas Schmidt: "Waldbesitzer erhalten vielfältige Unterstützung"

Staatsminister Thomas Schmidt hat heute im Rahmen der Antragsberatung des Sächsischen Landtages über die vielfältigen Anstrengungen der Staatsregierung zur Unterstützung der sächsischen Waldbesitzer informiert.

Hatten Stürme, Trockenheit und der Borkenkäfer im Jahr 2018 zu verheerenden Waldschäden geführt, verschärfte der Schneebruch der vergangenen Wochen die dramatische Lage zusätzlich. Der Schadholzanfall durch Stürme und Insekten summiert sich seit Oktober 2017 auf weit über drei Millionen Kubikmeter. Über den Sommer ist mit weiteren bis zu 800 000 Kubikmetern "Käferholz" zu rechnen. Um die Vermehrung der Borkenkäfer soweit wie möglich zu stoppen, müssen alle befallenen Bäume möglichst bis zum Frühjahr aufgefunden und aus dem Wald abtransportiert werden. Eine weitere Herausforderung bilden dabei vor allem die durch Schneebruch geschädigten Bäume, da diese in der Fläche verstreut sind.

"Waldbesitzer, Forstunternehmer und Förster haben bereits Gewaltiges geleistet und über 2,5 Millionen Kubikmeter Schadholz aufgearbeitet. Inzwischen ist es sehr schwierig, Holz auf dem von Käferholz überschwemmten Markt zu verkaufen", sagte Staatsminister Schmidt. Zur Entlastung des Holzmarktes hat der Staatsbetrieb Sachsenforst den planmäßigen und regulären Einschlag von frischem Fichtenholz bereits so weit wie möglich reduziert. Dadurch können auch die Arbeitskapazitäten der Forstunternehmer besser verteilt werden. Um die Waldbesitzer bei dieser enormen Herausforderung zu unterstützen, hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bereits weitere vielfältige Maßnahmen ergriffen.

Neben einem zentralen Krisenstab in der Geschäftsleitung des Sachsenforstes wird derzeit ein regionales Krisenmanagement aufgebaut. Die örtlichen Akteure sollen unter Federführung der unteren Forstbehörden in den Landratsämtern Schadensschwerpunkte ermitteln, Prioritäten bei der Abarbeitung setzen, den Einsatz der vorhandenen Kräfte koordinieren und geeignete Lagerplätze außerhalb des Waldes identifizieren. Daneben hat das SMUL auf Basis eines Bundesförderprogramms (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) auch eine Förderung von Waldschutzmaßnahmen neu konzipiert. Die Förderung soll Waldbesitzern einen Anreiz bieten, waldschutzwirksame Maßnahmen bei der Aufarbeitung des Schadholzes zu ergreifen, die gegenüber der normalen Holzernte zusätzliche Kosten verursachen. Zum Beispiel sollen die waldschutzgerechte Aufarbeitung der Befallsherde sowie der Abtransport des aufgearbeiteten Holzes aus dem Wald und dessen Lagerung gefördert werden. Ein relativ einfaches Förderverfahren mit Festbeträgen je Kubikmeter Schadholz soll Waldbesitzern und Behörden das Stellen und Prüfen der Anträge erleichtern. Die entsprechende Förderrichtlinie wird dem Kabinett Mitte Februar 2019 vorgelegt. Inzwischen werden die Mitarbeiter von Sachsenforst zu den neuen Fördergegenständen geschult und können die Waldbesitzer bereits jetzt entsprechend beraten.

"In einer solchen Ausnahmesituation sind Waldbesitzer, forstliches Fachpersonal und Unternehmer aufs Äußerste beansprucht, um alle Befallsherde rechtzeitig zu entdecken und aufzuarbeiten. Wir müssen uns deshalb bemühen, die vorhandenen Kräfte optimal einzusetzen", sagte Staatsminister Schmidt. "Viele Besitzer kleiner Waldflächen brauchen und suchen jetzt Unterstützung beim Aufarbeiten der Schäden. Die staatlichen Förster können diese Unterstützung nicht allein leisten." Deshalb sollen zukünftig Forstbetriebsgemeinschaften vermehrt die Betreuung von Waldbesitzern übernehmen. Diese Einrichtungen zur Selbsthilfe sollen Aufgaben der Waldbewirtschaftung besonders der vielen kleinen und kleinsten Forstbetriebe bündeln. Durch die geplante Änderung der Förderrichtlinie wird die Finanzierung der Forstbetriebsgemeinschaften mit eigenem Fachpersonal weiter verbessert. Sie sollen zum Beispiel einen Zuschlag erhalten, wenn sie Förderanträge für Waldschutzmaßnahmen der Waldbesitzer bündeln. Daneben ist es geplant, die Vermarktungsprämie für diese Forstbetriebsgemeinschaften auf bis zu zwei Euro anzuheben. Darüber hinaus soll die "Professionalisierung von forstlichen Zusammenschlüssen" gefördert werden, die ehrenamtlich geführten kleinen Zusammenschlüssen den Schritt zu einer professionellen forstfachlichen Geschäftsführung ermöglicht.