181127 Kopfnoten

"Wir halten an den Kopfnoten fest"

Das Verwaltungsgericht Dresden hält in Zeugnissen für eine Ausbildungsplatzbewerbung Kopfnoten nur für zulässig, wenn der parlamentarische Gesetzgeber eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen hat. Das Gericht sieht seiner Ansicht nach die Ausstellung des Jahreszeugnisses der 9. Klasse und des Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse mit Kopfnoten für einen sächsischen Oberschüler deshalb für rechtswidrig.

Dazu sagt der CDU-Bildungspolitiker Holger Gasse: „Kopfnoten sind wichtig für den Schüler und die Eltern! Sie sagen etwas über seine soziale Entwicklung aus. Kopfnoten vermitteln einen Eindruck der Sozialkompetenz eines Schülers. Wir als CDU halten an den bewährten Kopfnoten fest und gehen davon aus, dass das Kultusministerium das Thema beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen klären lässt.“

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden zur Erteilung von Kopfnoten wird das Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Das kündigte Kultusminister Christian Piwarz an. "Wir wollen an der Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens festhalten. Eine Bewertung der sozialen Kompetenzen von Schülern steht für mich nicht zur Disposition. Vieles spricht deshalb dafür, die Regelungen zur Bewertung von Sozialkompetenzen durch das Oberverwaltungsgericht grundsätzlich klären zu lassen, zumal das Oberverwaltungsgericht in der Sache bereits eine andere Rechtsauffassung als das Verwaltungsgericht vertreten hat. Deshalb werden wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen angreifen", so der Kultusminister.

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte in einem Urteil festgestellt, dass in für Ausbildungsplatzbewerbungen verwendeten Zeugnissen Kopfnoten nur zulässig sind, wenn der parlamentarische Gesetzgeber eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen hat.