CDU-Arbeitnehmer fordern Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.300 Euro

Dresden. Der Arbeitnehmerflügel der sächsischen CDU fordert ein Mindest-Kurzarbeitergeld. „Wir wollen für alle ein Einkommen auf Mindestlohn-Niveau sichern“, erklärte Alexander Krauß, Landesvorsitzender der Christich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA). Wer vor der Krise im Einzelhandel, der Gastronomie oder der Logistik gearbeitet habe, rutsche mit dem jetzigen Kurzarbeitergeld direkt in die Grundsicherung. „Wir wollen nicht, dass Geringverdiener durch Corona zum Sozialamt müssen“, so Krauß.

Die CDA schlägt vor, dass die Bundesagentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld automatisch auf Mindestlohn-Niveau aufstocke. Das führe im Durchschnitt zu einem Mindest-Kurzarbeitergeld von rund 1.300 im Monat.

Das Mindest-Kurzarbeitergeld schaffe unbürokratische Hilfe, sagte Krauß. Es müsse nun zügig an den Start kommen. Die Aufstockung solle nicht durch die Beitragsmittel der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden, sondern den Staat.

Das Kurzarbeitergeld habe sich insgesamt bewährt. Für den Schutzschirm „Kurzarbeit“ würden 10,5 Milliarden Euro aufgewandt. „Kurzarbeit hilft sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern“, so der CDA-Chef. Bereits in der Krise 2008 habe da Kurzarbeitergeld den Grundstein für den folgenden Wirtschaftsaufschwung gelegt.

Derzeit beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des vorherigen Nettolohnes, für Arbeitnehmer mit Kindern 67 Prozent.

10.04.2020