PRESSEMITTEILUNG: CDA fordert Mindest-Kurzarbeitergeld

Dresden, 9. Februar 2021. Friseure, Kinos, Hotels, Cafés, Restaurants oder Geschäfte im Einzelhandel sind seit Monaten geschlossen. Viele Beschäftigte in den Branchen hatten jedoch schon vor Corona nur wenig Geld zur Verfügung. Auch mit der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 87 Prozent des Einkommens, bleibt einigen Beschäftigten ein Entgelt unterhalb des Mindestlohns. Der CDA Landesverband Sachsen fordert daher ein Mindest-Kurzarbeitergeld.

Alexander Krauß MdB (Vorsitzender der CDA Sachsen) sagte dazu: „Niemand soll wegen Corona zum Sozialamt gehen müssen. Wir wollen für alle ein Einkommen auf Mindestlohn-Niveau sichern. Deshalb brauchen wir ein Mindest-Kurzarbeitergeld. Erreicht der oder die Beschäftigte mit dem Kurzarbeitergeld kein Einkommen über dem Mindestlohn, dann soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) das Kurzarbeitergeld auf diesen Betrag aufstocken. Das Mindest-Kurzarbeitergeld kann so unbürokratisch Hilfe schaffen.“

Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) ist der Sozialflügel der CDU. Ihre Mitglieder engagieren sich vor allem auf Feldern der Sozialpolitik wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege und Gesundheit. Weitere Infos stehen im Internet auf www.cda-bund.de und auf www.sachsen-cda.de